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... wir starten mit vielen guten Neuigkeiten

ins Jahr 2026!

 

 

Der letzte Newsletter des Jahres steht ganz im Zeichen positiver Veränderungen bei unseren Bürgschaften. Dazu zählen ...

  • eine Vereinfachung bei der Konsolidierungsbürgschaft
  • deutliche Erleichterungen bei Bürgschaften für Übernehmer:innen
  • sowie eine Erhöhung der Besicherungsquote im vereinfachten Verfahren für Jungunternehmer:innen. Mehr dazu finden Sie weiter unten!

Apropos Innovation: Wir unterstützen nicht nur Unternehmen dabei, neue Technolgien einzuführen. Natürlich sind auch wir selbst neugierig ... Statt eines klassischen Team-Shootings haben wir uns deshalb heuer von einer KI neu einkleiden lassen.

 

Das Ergebnis: viele wunderbare digitale Weihnachtsoutfits! 😉
Und ganz in diesem Sinne wünschen wir ein entspanntes Weihnachtsfest, bei dem auch der Humor nicht zu kurz kommt! 

Danke für das große Vertrauen und die Handschlagqualität in diesem Jahr – wir freuen uns auf viele neue, gemeinsame Erfolge 2026!

 
Noch mehr positive News lesen
 
 
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Vereinfachung bei Bürgschaften in schwierigen Unternehmenssituationen
 
Für die Bewilligung von An­trägen auf eine Konso­lidierungs­bürg­schaft braucht es ab Jänner 2026 keinen Sit­zung eines eigenen Konso­lidierungs­bei­rates mehr. Die Anträge werden bei den regulären Beirats­sitzungen entschieden – und kön­nen so schneller bear­beitet werden. Denn besonders in schwierigen Situa­tionen ist das oft entscheidend.
 
 
 
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Erleichterung bei Haftungen für Übernehmer:innen und Nachfolger:innen 
 

Aufgrund einer Änderung der Richt­linien können wir ab 2026, nicht nur allei­nige Eigen­tümer eines Unter­nehmens, sondern auch Teil­haber mit Bürg­schaften unter­stützen. Hält ein Teil­haber weniger als 50 Prozent der Anteile, können wir für eine Kredit­summe von bis zu 250.000 Euro haften, bei An­teilen von 50 Prozent sind für Kredit­summen bis zu 750.000 Euro möglich.

 
 
 
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10%-ige Verbesserung bei Standardbürgschaften für Jungunternehmer:innen 
 

Im vereinfachten Prüf­verfahren (unser schnelleres Ver­fahren ohne Beirats­bewilligung) kön­nen  wir ab 2026 Anträge von Jung­unter­nehmer:innen statt wie bisher mit 50% Besicherungs­quote auto­matisch mit bis zu 60% der Kredit­summe besichern!

 
 
 

Gemeinsam schaffen wir den Aufschwung!

 

Auch darüber hinaus davon möchten wir 2026 etwas Neues ins Leben rufen: Wir planen, im kommenden Jahr erstmals besonders engagierte Partner:innen in den Banken auszuzeichnen – und uns auch mit einer Anerkennung bei all jenen zu bedanken, die zum ersten Mal eine Finanzierung mit uns gemeinsam auf die Füße stellen. 

 

Warum? Weil wir überzeugt sind: Ein wirtschaftlicher Aufschwung braucht einerseits Zuversicht und andererseits starke Partnerschaften im Dreieck Bank – Unternehmen – KGG UBG. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Unternehmen neue Ideen ohne große Hürden finanzieren können. Mehr dazu folgt in unseren Social Media Kanälen und im nächsten Newsletter. 

 
 
 
Infos zu unseren Angeboten
 
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Bürgschaften
 
Sicherheiten, die KMU die Aufnahme Kredite erleichtern.
 
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Beteiligungen
 
Zusätzliches Eigenkapital, das Finanzierungen erleichtert
 
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OÖ Gründerfonds
 
Das Startkapital des Landes Oberösterreich für Gründer:innen.
 
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Wie bringt man am besten einen Antrag bei uns ein?
 
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Natürlich können Sie auch gleich online einen Antrag stellen – aber wir kommen gern auch zu Ihnen vor Ort! Warum ein Gespräch vorab häufig für alle Beteiligten von Vorteil ist, erklärt Beraterin Dagmar Doppler in unserem Infoclip. 
 
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